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Gelegentliches Kiffen kein Indiz für Gewohnheitstäter |
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Mittwoch, den 22. Februar 2012 um 06:57 Uhr |
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Führt ein polizeilicher Drogenkontrolltrupp Stichproben bei mit dem Auto abreisenden Besuchern eines Festivals durch und werden, wie im verhandelten Fall, zunächst per Urin- und später per Blutentnahme Spuren von Cannabis gefunden, so darf, anders als bei einer härteren Droge, nicht automatisch der Führerschein entzogen werden. Zu diesem Urteil kamen Richter am Verwaltungsgericht Oldenburg. Es müsse genau geprüft werden, wann der Betroffene wie viel Drogen konsumiert habe.
Allein die Tatsache, dass Cannabis-Reste im Blut der Klägerin gefunden worden sind, sei kein Beweis dafür, dass sie auch regelmäßig „unter Drogeneinfluss“ ein Kraftfahrzeug führe. In dem konkreten Fall vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg hatte die Frau angegeben, an den beiden zurückliegenden Abenden jeweils an einem Joint gezogen zu haben, „der die Runde machte“, und in den Jahren zuvor zu wenigen Anlässen Cannabis konsumiert zu haben. Die Behörde dürfe von dieser Aussage ausgehend nicht unterstellen, dass die Klägerin regelmäßig Haschisch rauche, ohne „maßgebliche Fragen der Einmaligkeit, der zeitlichen Nähe sowie des inneren Zusammenhangs zu berücksichtigen und den Einzelfall in den Blick zu nehmen“, so die Richter (VwG Oldenburg, 7 A 997/10). (Auto-Reporter.NET/Wolfgang Büser)
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