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Wer Gelder verzockt, darf keine Fahrschüler unterrichten
Donnerstag, den 16. Februar 2012 um 06:42 Uhr

Wer Gelder verzockt, darf keine Fahrschüler unterrichtenLeitet ein Fahrlehrer die Gelder seiner Fahrschüler nicht an seinen Arbeitgeber weiter, sondern gibt er es anderweit aus, so ist ihm seine Fahrlehrer-Erlaubnis zu entziehen. Im konkreten Fall hatte der spielsüchtige Mann rund 17.000 Euro verzockt. Darüber hinaus stellte er keine Nachweise für die erteilten Fahrstunden aus.

Die für seinen Beruf erforderliche Zuverlässigkeit habe der Fahrlehrer somit nicht (mehr), urteilte das Gericht. Diese Verfehlungen seien so gewichtig, dass dem Mann nicht mehr das Vertrauen für die Ausübung des Fahrlehrer-Berufs entgegengebracht werden könnte (OVG Rheinland-Pfalz, 6 B 11340/11). (Auto-Reporter.NET/Wolfgang Büser)

 


 

 

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