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Euro-Bußgeldliste für Sünden bei Schnee und Eis
Montag, den 06. Februar 2012 um 19:21 Uhr

Euro-Bußgeldliste für Sünden bei Schnee und EisDass Schnee und Eis Auto- und erst recht Motorradfahrern mehr als üblich viel abverlangen, liegt auf der Hand. „Besonders aufpassen!“, lautet also die Devise. Falls es mit dem Aufpassen aber einmal nicht so geklappt, hier ein Kurzkatalog von Bußgeldern, mit denen die Sünden geahndet werden:

·    Sie haben keine Winterreifen aufgezogen? – Sie sind dazu auch nicht verpflichtet. Allerdings: Auf verschneiten und glatten Straßen ist das Fahren mit Sommerreifen verboten. Werden Sie erwischt, wird ein Verwarnungsgeld von 40 Euro fällig. 80 Euro kostet es, wenn Sie „sommerlich“ fahren und dadurch den Verkehr behindern oder gefährden. In beiden Fällen kommt ein „Punkt“ in der Flens-burger Sünderkartei dazu.


·    Weitere mindestens 10 Euro können fällig werden, wenn Sie aus Bequemlichkeit nur ein „Guckloch“ in die vereiste und zugeschneite Frontscheibe gekratzt haben. Für freie Sicht sorgt ein Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage. Auch Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und die Kennzeichen müssen von Schmutz und Schnee befreit sein. Nicht zu vergessen das Autodach, damit herabfallede Schneeplatten (oder auch nur Pulverschnee) den übrigen Verkehr nicht behindern. Umgekehrt könnte Schnee auf dem Dach beim Bremsen nach vorn rutschen – und Sie selbst erschrecken und/oder in der Sicht behindern.

·    Sie lassen den Motor vor Fahrtantritt „warmlaufen“? – Halten Sie 10 Euro bereit, wenn es einem Polizisten auffällt.

·    Und wie steht es um zugeschneite Verkehrsschilder? – Ob Geschwindigkeitsbegrenzung oder Überholverbot: Sie können nicht erkennen, was sich darunter verbirgt. Also gelten die allgemeinen Verkehrsregeln: Sie haben sich so zu verhalten, „dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird“. Achtung: Es könnte sein, dass Sie auf Ihrem üblichen Arbeitsweg die Beschriftung eines „runden“ Schildes kennen müssten. Dann gilt wiederum das (derzeit nicht sichtbare) Aufgedruckte ...

·    Eindeutig die Regelung bei „ausformatig“ gestalteten Schildern. Etwa das „Vorfahrt gewähren!“ (Dreieck auf der Spitze) oder „Halt! Vorfahrt gewähren!“ (Achteck) oder das „Andreaskreuz“, das dem Schienenverkehr den Vorrang einräumt. Mit 10 bis 100 Euro sind die Kraftfahrer dabei, wenn solche Schilder trotz Schneebedeckung nicht beachtet werden – je nach dem Grad des Verschuldens ...

·    Schneeketten müssen auf mindestens zwei Rädern aufgezogen werden, wenn Schilder das Aufziehen vorschreiben.

·    Die Automobilklubs empfehlen darüber hinaus: Eiskratzer, Handschuhe, eine Abdeckfolie für die Windschutzscheibe nicht zu vergessen, ferner einen Türschloss-Enteiser und warme Decken sowie bei längeren Touren auch „warme Getränke“ ... (Auto-Reporter.NET/arie)


 

 

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