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40 Jahre Kfz-Schiedsstellen: Die unbekannten Streitschlichter |
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Samstag, den 18. September 2010 um 07:24 Uhr |
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Wer mit der Leistung oder Abrechnung seiner Kfz-Werkstatt nicht zufrieden ist, und den Weg zum Gericht vermeiden möchte, sollte sich an eine der 130 regionalen Schiedsstellen für das Kraftfahrzeuggewerbe wenden. Die vor 40 Jahren vom ADAC und dem ZDK (Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe) ins Leben gerufenen neutralen Schlichtungsstellen regeln Beschwerden unbürokratisch und für den Verbraucher kostenlos, allein im vergangenen Jahr 13.500-mal. Rund 90 Prozent der Anträge können dabei schon im Vorverfahren erledigt werden. Gut für den Verbraucher: Ist er mit dem Ergebnis des Schiedsspruchs nicht zufrieden, kann er immer noch den Klageweg vor den offiziellen Gerichten bestreiten.
Trotz der vielen bearbeiteten Beschwerden kennen die meisten Verkehrsteilnehmer die Kfz-Schiedsstellen überhaupt nicht. Laut einer Umfrage des ADAC haben 48 Prozent der Befragten noch nie etwas von den Schiedsstellen gehört. Dabei lässt sich ein Streitfall durch die Schiedsstellen rasch beilegen, ein Schlichtungsergebnis kann durchaus in wenigen Wochen erzielt werden. Für ein Gerichtsverfahren wäre hingegen, vom Kostenrisiko für die Parteien einmal abgesehen, eine Dauer von durchschnittlich mindestens neun Monaten zu veranschlagen.
Wer sich an eine Schiedsstelle wenden möchte, sollte folgendes beachten: Der Betrieb muss Mitglied der Kfz-Innung sein. Der Sachverhalt muss schriftlich dargestellt werden, telefonisch ist durch die Schiedsstelle keine Klärung möglich. Betroffene sollten sich unmittelbar nach Bekanntwerden der Streitursache an die Schiedsstelle wenden. Zuständig ist jeweils die Schiedsstelle in der Region des Kfz-Betriebes. (Auto-Reporter.NET/sr)
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