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Gestiegener Verkehrslärm berechtigt zur Mietminderung
Donnerstag, den 09. September 2010 um 05:58 Uhr

Steigt das Verkehrsaufkommen und sind die Fenster an der Straße nicht ausreichend isoliert, können die Anwohner eine Mietminderung fordern. In solch einem Fall sah das Amtsgericht Berlin-Köpenick den Wohnwert wegen des Lärms herabgesetzt und sprach einer Mieterin eine Mietkürzung um 7,5 Prozent zu (Az. 4 C 116/10).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, wurde die Stubenrauchstraße in Berlin-Neukölln als Autobahn-Zubringer ausgebaut, wodurch das Verkehrsaufkommen auf bis zu 1.000 Fahrzeuge pro Stunde anstieg. Die bereits vorhandenen Schallschutzfenster aber isolierten den Lärm nicht mehr ausreichend, wie ein Gutachter feststellte. Auch wenn diese sich im einwandfreien Zustand befanden, konnten sie lediglich 32 dB an Lärm dämmen. Den Anwohnern stehen aber bei der angestiegenen Verkehrsbelastung Fenster mit höherer Schallschutzklasse zu, die ein Schalldämmung von mehr als 40 dB aufweisen müssen.

Das Gericht sah deswegen den Wohnwert als herabgesetzt und damit die Mietminderung als gerechtfertigt an. Wobei die Berliner Richter auch die lange Wohndauer der Mieterin von fast 40 Jahren zu berücksichtigen hatten, bei der immer mit Veränderungen des Verkehrsaufkommens zu rechnen ist.

„Doch wenn eine Wohnung bereits mit Schallschutzfenstern ausgestattet ist, heißt das noch lange nicht, dass sie auch bei höherer Lärmbelastung hinreichend isoliert ist“, erklärt D-AH-Rechtsanwalt Marc N. Wandt. Das Mietminderungsrecht kann also greifen, wenn der Lärm wegen plötzlich verändertem Verkehrsaufkommen drastisch steigt. (Auto-Reporter.NET)


 

 
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