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Versichererpleite: Versicherungsnehmer müssen handeln! |
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Montag, den 09. August 2010 um 05:53 Uhr |
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Mit IIC ist erstmals ein Autoversicherer pleite. Damit sind etwa 50.000 Kunden gezwungen, sich zum 1. September einen neuen Kfz-Haftpflichtversicherer zu suchen, um nicht ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz unterwegs zu sein. Der neue Versicherer ist der Zulassungsstelle zu melden.
Kfz-Versicherungsverträge, die mit IIC unter dem Namen Ineas oder LadyCarOnline abgeschlossen wurden, enden mit Ablauf des 31. August 2010, wie jetzt niederländische Richter in einem Notverwaltungsverfahren entschieden haben. Wer ab 1. September ohne den vorgeschriebenen Haftpflicht-Versicherungsschutz am Straßenverkehr teilnimmt, macht sich strafbar. Riskiert wird eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Dringend empfiehlt der ADAC, vom Sonderkündigungsrecht (mit Einschreiben/Rückschein) Gebrauch zu machen. Durch die bestehende Notverwaltung sei bereits jetzt der Kaskoversicherungsschutz stark gefährdet, und in der Kfz-Haftpflichtversicherung drohe ein Regress von bis zu 2.500 Euro. Bis zum Fristablauf sollte kein Versicherter warten, sondern umgehend handeln. (Auto-Reporter.NET/arie)
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