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Zuwiderhandlung
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Zuwiderhandlung

Eine Zuwiderhandlung ist ein Verstoß gegen die StVO und wird mit einer Strafe belegt. Bei den meisten vergehen wird eine Ordnungsgeld erhoben, jedoch sind hier auch einige Zuwiderhandlungen dabei, die einen oder mehrere Punkte in der Verkehrssündenkartei verlangen. Die Zuwiderhandlungen sind in 2 Kategorien aufgeteilt, zum einen die schweren Zuwiderhandlungen (A-Verstoß) und zum anderen die geringen Zuwiderhandlungen (B-Verstoß). Ist man in dem Besitze eines Führerschein auf Probe, so wird bei einem Verstoß aus der Kategorie A oder 2 Verstöße aus der Kategorie B ein sogenanntes Aufbauseminar für Fahranfänger angeordnet. In der Umgangssprache sagt man Nachschulung dazu. Als Beispiel sind einige Zuwiderhandlungen aufgelistet.


schwere Zuwiderhandlung (A-Verstoß):
  • Unfallflucht
  • Überholen im Überholverbot
  • nicht erlaubtes rechts Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Nötigung
  • ... alle Zuwiderhandlungen (schwer)

geringe Zuwiderhandlung (B-Verstoß)
  • unbefugte Kraftfahrzeugbenutzung
  • telefonieren mit dem Handy am Steuer ohne Freisprecheinrichtung
  • Gefährdung von Randfahrern oder Fußgängern beim Abbiegen mit dem Fahrzeug
  • Gefährdung oder Behinderung von Personen an öffentlichen Haltestellen
  • Kennzeichenmissbrauch
  • ... alle Zuwiderhandlungen (gering)

 

Bußgeldkatalog


 

 

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