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Autolexikon
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Zuwiderhandlung (schwer)
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Nach einer schweren Zuwiderhandlung wird in der Probezeit ein ASF-Kurs eingeleitet. Diese Nachschulung muss daraufhin absolvierte werden, damit der Führerschein weiter seine Gültigketi behält.
schwere Zuwiderhandlungen sind:
- Unfallflucht
- Fahren unter Alkohol und Drogen
- nicht erlaubtes rechts Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften
- Nötigung
- Rotlichtvergehen
- zu schnelles fahren...
bei Unübersichtlichkeit
an Kreuzungen
an Einmündungen
bei schlechter Sicht
bei schlechten Wetterverhältnissen
- Abstand - zu dichtes auffahren auf den Vordermann
- Geisterfahrer auf Kraftfahrstraße oder Autobahnen
- Stehen bleiben beim Stop-Schild und dadurch andere gefährdet
- Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (bei PKW ohne Anhänger und Motorrad erst ab 21 km/h über die Angegebene Geschwindigkeit)
- Rechtsabbiegen mit Grünen Pfeil vorher nicht angehalten
- Vorfahrtverletzung mit Gefährdung eines anderen Verkehrsteilnehmer
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Zuwiderhandlung (gering)
Bußgeldkatalog
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