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Zuwiderhandlung (schwer)
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Zuwiderhandlung (schwer)

Nach einer schweren Zuwiderhandlung wird in der Probezeit ein ASF-Kurs eingeleitet. Diese Nachschulung muss daraufhin absolvierte werden, damit der Führerschein weiter seine Gültigketi behält.

schwere Zuwiderhandlungen sind:
  • Unfallflucht
  • Fahren unter Alkohol und Drogen
  • nicht erlaubtes rechts Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Nötigung
  • Rotlichtvergehen
  • zu schnelles fahren...
                    bei Unübersichtlichkeit
                    an Kreuzungen
                    an Einmündungen
                    bei schlechter Sicht
                    bei schlechten Wetterverhältnissen
  • Abstand - zu dichtes auffahren auf den Vordermann
  • Geisterfahrer auf Kraftfahrstraße oder Autobahnen
  • Stehen bleiben beim Stop-Schild und dadurch andere gefährdet
  • Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (bei PKW ohne Anhänger und Motorrad erst ab 21 km/h über die Angegebene Geschwindigkeit)
  • Rechtsabbiegen mit Grünen Pfeil vorher nicht angehalten
  • Vorfahrtverletzung mit Gefährdung eines anderen Verkehrsteilnehmer

 

Zuwiderhandlung (gering)

Bußgeldkatalog


 

 

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