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Winterreifenplicht
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Winterreifenplicht

Eine Winterreifenplicht in Deutschland gibt für PKW´s direkt nicht. Das seit Mai 2006 geltende Gesetzt in der Straßenverkehrsordnung sieht jedoch vor, dass das Fahrzeug den Wetter- und Straßenverhältnissen angepasst sein muss. Die bedeute unter anderem auch, das z.B. bei Schnee und Eis auf dem Fahrzeug Winterbereifung sein sollte und das sich im Wischwasser ein Frostschutzmittel befindet. Hier einmal der Originaltext aus der StVO (§2 Abs. 3a): "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage." (mk)

 

Was ist im Winter zu beachten!

 


 

 

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