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Autolexikon
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Umweltzone
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Die Umweltzonen werden von Stadtverwaltungen festgelegt. In dieser Umweltzone dürfen dann nur noch bestimmte Fahrzeuge fahren. Es werden dabei 4 Zonen gebildet in rot, gelb, grün und nicht erteilt aufgeteilt sind. Da es sich hierbei um den Luftgrenzwert für Feinstaub handelt werden die Fahrzeuge nach Feinstaubausstoß klassifiziert. Hat eine Stadt so eine Umweltzone eingerichtet, besteht eine Plakettenpflicht. Werden die verschiedenen Umweltzonen missachtet durch evtl. nicht anbringen einer Umweltplakette oder durch das Fahren in einer falschen Zone, so wird ein Bußgeld fällig. (mk)
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