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Autolexikon
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Tagfahrleuchten
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Die sparsamen und langlebigen Lichter leuchten schwächer als das Nachtlicht, aber wesentlicher intensiver als Standlicht. Die technische Norm Nr. 87 der UNO-Wirtschaftskomission für Europa (ECE) gibt für Tagfahrleuchten eine mindeste Leuchtkraft von 400 Candela/Leuchte vor.
Tagfahrleuchten dürfen niemals mit dem Abendlicht kombiniert, sondern nur allein oder mit dem Standlicht zusammen genutzt werden.
Audi und VW bieten Modelle an, die mit original verbauten adaptiven Tagfahrleuchten ausgestattet sind. Hier wird beim Einschalten des Abendlichtes die Leuchtkraft des Tagfahrlichtes automatisch zurückgesetzt. Dieses System wird mittlerweile auch zum Nachrüsten angeboten. Nachträglich eingebaute Tagfahrleuchten müssen einen Mindestabstand von 25 cm zum Boden und einen Maximalabstand von 40 cm zum Außenrad haben. Bei Fahrzeugbreiten von über 1,30 m muß der Abstand der Leuchten rund 60 cm betragen.
Es ist geplant, ab Februar 2011 alle Transportertypen mit Tagfahrleuchten auszustatten, ab August 2012 gelten sie laut Richtlinie der EU-Kommission als Pflichtausstattung für alle Fahrzeugmodelle.
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