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Autolexikon
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Sonderfahrten
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Während der Führerscheinausbildung werden im praktischem Unterricht Sonderfahrten vorgeschrieben, diese sind auch zugleich die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Pflichtstunden im praktischem Unterricht. In diesen Sonderfahrten werden Nachtfahrten, Überlandfahrten und Autobahnfahrten geübt. Die Stunden für die Sonderfahrt variieren je nach Führerscheinklasse in der Anzahl und in den Themen, so sind es z.B. bei der Führerscheinklasse B 3 Nachtfahrten, 4 Autobahnfahrten
und 5 Überlandfahrten. Neben diesen Sonderfahrten werden bei einer Führerscheinprüfung auch Grundfahraufgaben geprüft, die nicht mit den Sonderfahrstunden gefahren werden. (mk) |
Führerschein
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