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Autolexikon
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| Fernlicht |
Das Fernlicht ist neben dem Abblendlicht eine Vorschrift an Fahrzeugen. Beim Fernlicht wird die Fahrbahn weiter ausgeleuchtet als beim Abblendlicht. Die weite Sicht des Fahrers durch das Fernlicht kann ein Nachteil für den Gegenverkehr sein, denn er könnte geblendet werden. Deshalb ist es wichtig bei Gegenverkehr das Abblendlich wieder einzuschalten. Ist das Fernlicht am Fahrzeug eingeschaltet, muss als Kontrolle eine blaue Lampe leuchten um den Fahrer zu signalisieren, damit das Fernlicht an ist. Bei Nebel oder Schnee ist das Fernlicht nicht zu empfehlen, das es zu einer Eingenblendung kommen kann, hierfür sollten die Nebelscheinwerfer eingesetzt werden. (mk)
siehe auch Nebelscheinwerfer
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