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B-Verstoß
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B-Verstoß

Im Gegensatz zu einem A-Verstoß (schwere Zuwiderhandlung) wird bei einen B-Verstoß (leichte Zuwiderhandlung) erst nach dem zweiten vergehen ein Aufbauseminar für Fahranfänger vorgeschrieben. In so einem Aufbauseminar für Fahranfänger werden über Fehler gesprochen und das Fahrverhalten analysiert, weiter Informationen sind in "ASF-Probezeit" zu finden.

Die Verstöße der Kategorie B sind:
  • unbefugte Kraftfahrzeugbenutzung
  • telefonieren mit dem Handy am Steuer ohne Freisprecheinrichtung
  • Gefährdung von Randfahrern oder Fußgängern beim Abbiegen mit dem Fahrzeug
  • Gefährdung oder Behinderung von Personen an öffentlichen Haltestellen
  • Kennzeichenmissbrauch
  • falsches oder ungenügendes Absichern eines liegen gebliebenen Fahrzeuges und Gefährdung anderer
  • Parkverbotmissachtung auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen
  • Haut- oder Abgasuntersuchung mehr als 8 Monate überzogen
  • fahren mit Reifen ohne Mindestprofiltiefe
  • Gefährdung oder Behinderung von zu- oder aussteigenden Schulkindern an Schulbushaltestellen
Bei dieser Art von Ordnungswidrigkeit oder Straftat ist mindestens ein Bußgeld von 40 € fällig, einige Verstöße verlangen zudem noch einen Punkt in Flensburg mit ein. (mk)

 
Bußgeldkatalog


 

 

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