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Begleitendes Fahren
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Begleitendes Fahren

Das Begleitende Autofahren oder in Deutschland auch als Führerschein ab 17 bekannt, dürfen junge Autofahrer unter einem alter von 18 Jahren in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson. Diese Begleitperson muss einen in Deutschland gültigen Führerschein seit mehr als 5 Jahre besitzen und eine Kindesalter von 30 Jahren haben. Nur wenn diese Person in der Prüfbescheinigung des jungen Autofahrers eingetragen ist, hat die Begleitperson die Gültigkeit. Damit soll verhindert werden das einfach irgendjemand als Begleitperson eingesetzt wird. Im übrigen gilt für Fahrer unter 17 die 0,0 Promillegrenze. (mk)

 

Begleitendes Fahren mit 17


 

 

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