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Begleitperson
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Begleitperson

Eine Begleitperson kommt beim Führerschein ab 17 zum Einsatz. Der Führerschein ab 17 hat in Deutschland die offiziell Bezeichnung "Begleitendes Fahren". Die Begleitung muss bei dem fahrenden Führerscheinneuling auf dessen Prüfbescheinigung eingetragen sein, damit es keinen Missbrauch geben kann. Es gibt einige Voraussetzungen um eine Begleitperson zu werden. Zum einen muss die Person den Führerschein schon länger als 5 Jahre besitzen und sie muss über 30 Jahre alt sein. Die Begleitperson darf nicht in die Bedienung des Fahrzeuges eingreifen, sonder nur Beraten zur Seite stehen. Auch bei der Tätigkeit als Berater darf die Promillegrenze von 0,5 nicht überschritten werden, Drogenkonsum ist wie beim eigenen Fahren komplett verboten. In der Richtlinie wurde nicht festgelegt, wo die Begleitperson sitzen muss, von daher ist es ihr auch gestattet auf der Rücksitzbank platz zu nehmen. (mk)

 

Begleitendes Fahren mit 17


 

 

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