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Bagatellschaden
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Bagatellschaden Ein Schaden am Fahrzeug zählt als Bagatellschaden, wenn der Schaden den Wert von 700 Euro nicht überschreitet. Aber auch bei einem Bagatellschaden ist es wichtig diesen Ordnungsgemäß bei der Versicherung zu melden und einen Schadensbericht auszufüllen. (mk)

 


 

 
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