|
Autolexikon
|
|
A-Verstoß
|
Ein A-Verstoß (schwere Zuwiderhandlung) in der Probezeit kann eine ASF-Kurz nach sich ziehen und verursacht dadurch weitere unnötige Kosten. In so einem Aufbauseminar für Fahranfänger werden über Fehler gesprochen und das Fahrverhalten analysiert, weiter Informationen sind in "ASF-Probezeit" zu finden. Neben dem A-Verstoß kann auch ein bzw. zwei B-Verstöße die Pflicht zu solch einen Kurs auslösen. Die Verstöße der Kategorie A sind:
- Unfallflucht
- Überholen im Überholverbot
- nicht erlaubtes rechts Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften
- Nötigung
- Vorfahrtverletzung mit Gefährdung eines anderen Verkehrsteilnehmer
- zu schnelles fahren...
bei Unübersichtlichkeit
an Kreuzungen
an Einmündungen
bei schlechter Sicht
bei schlechten Wetterverhältnissen
- Abstand - zu dichtes auffahren auf den Vordermann
- Geisterfahrer auf Kraftfahrstraße oder Autobahnen
- Rotlichtvergehen
- Fahren unter Alkohol und Drogen
- Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (bei PKW ohne Anhänger und Motorrad erst ab 21 km/h über die Angegebene Geschwindigkeit)
- Rechtsabbiegen mit Grünen Pfeil vorher nicht angehalten
- Stehen bleiben beim Stop-Schild und dadurch andere gefährdet
|
Bußgeldkatalog
|