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A-Verstoß
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A-Verstoß

Ein A-Verstoß (schwere Zuwiderhandlung) in der Probezeit kann eine ASF-Kurz nach sich ziehen und verursacht dadurch weitere unnötige Kosten. In so einem Aufbauseminar für Fahranfänger werden über Fehler gesprochen und das Fahrverhalten analysiert, weiter Informationen sind in "ASF-Probezeit" zu finden. Neben dem A-Verstoß kann auch ein bzw. zwei B-Verstöße die Pflicht zu solch einen Kurs auslösen. Die Verstöße der Kategorie A sind:
  • Unfallflucht
  • Überholen im Überholverbot
  • nicht erlaubtes rechts Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Nötigung
  • Vorfahrtverletzung mit Gefährdung eines anderen Verkehrsteilnehmer
  • zu schnelles fahren...
                    bei Unübersichtlichkeit
                    an Kreuzungen
                    an Einmündungen
                    bei schlechter Sicht
                    bei schlechten Wetterverhältnissen
  • Abstand - zu dichtes auffahren auf den Vordermann
  • Geisterfahrer auf Kraftfahrstraße oder Autobahnen
  • Rotlichtvergehen
  • Fahren unter Alkohol und Drogen
  • Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (bei PKW ohne Anhänger und Motorrad erst ab 21 km/h über die Angegebene Geschwindigkeit)
  • Rechtsabbiegen mit Grünen Pfeil vorher nicht angehalten
  • Stehen bleiben beim Stop-Schild und dadurch andere gefährdet

 

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