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Allgemeine Betriebserlaubnis |
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Autolexikon
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Allgemeine Betriebserlaubnis
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Die Allgemeine Betriebserlaubnis besteht aus 2 Kategorien, zum einen die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge und die Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile. Die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) für Fahrzeuge wird vom Fahrzeughersteller beantragt und als Beweis für eine gültige Betriebserlaubnis wird der Fahrzeugschein ausgestellt. Für die Teile ABE giltet ähnliches. Hier wird von Hersteller der Teile ein Antrag gestellt und für die Ordnungsgemäße Erlaubnis ein Zertifikat erteilt. Diese Zertifikat wird dann mit den Teile ausgeliefert und muss mitgeführt werden, dadurch ist aber kein Eintragen bei einer Prüfstelle mehr nötig.
siehe auch ABE
Allgemeine Betriebserlaubnis in Wiki |
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