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Allgemeine Bauart Genehmigung
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Allgemeine Bauart Genehmigung

Die Allgemeine Bauart Genehmigung wird mit den Buchstaben ABG abkürzt. Diese ABG ist im Gesetz des StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) im §22a geregelt. Alle aufgeführten Fahrzeugteile benötigen eine amtlich genehmigte Bauart. Diese Fahrzeugteile sind Fahrzeugabhänging und dürfen nur, in der Genehmigung aufgeführten Hersteller und Modelle, verbaut werden. (mk)
siehe auch ABG
StVZO: Allgemeine Bauart Genehmigung

 


 

 

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