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Autolexikon
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ABE
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Bedeutet eine "Allgemeine Betriebserlaubnis". Es gibt jedoch 2 verschiedene Arten von ABE, eine Fahrzeug ABE und eine Teile ABE. Eine Fahrzeug Betriebserlaubnis befasst sich mit den technischen Daten des Fahrzeug bzw. Fahrzeugtyps (Hubraum, KW, Lautstärke, usw.) . Nur diese Fahrzeuge bekommen eine Betriebserlaubnis, denen die ABE erteilt wurde. Eine Regelung der Allgemeinen Betriebserlaubnis ist im §19 StVZO (Straßenverkehrs-Zuslassungs-Ordnung) zu finden. Der Antrag für die ABE des Fahrzeugs erfolgt durch den Hersteller bei einer Prüfstelle wie z.B. der TÜV oder die Dekra. Als Bestätigung das die Fahrzeugbetriebserlaubnis ordnungsgemäß erteilt wurde, stellt die Zulassungsstelle einen Fahrzeugschein aus.
Die Teile ABE bezieht sich, nicht wie die Fahrzeug ABE, nur auf An- bzw. Umbauteile für den entsprechenden Fahrzeugtyp. Hat ein Anbauteil diese Erlaubnis erhalten, so kann es an dem in der ABE aufgeführten Fahrzeugtyps angebracht werden, ohne das dabei die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt. Um Nachzuweisen, das ein An- bzw. Umbauteil eine ABE besitzt, erhält man von dem Teilehersteller eine Kopie der Allgemeinen (Teile)Betriebserlaubnis. Die Zertifikatsnummer der Teile ABE muss auch auf dem Zubehörteil angebracht sein. Bei einer Kontrolle werden diese beiden Nummern miteinander verglichen. (mk)
ABE in Wiki
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