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Tipps rund ums Auto

Tipps:

  • Sparen bei der Kfz-VersicherungWenn man seine Versicherung nicht wechseln will, dann ist es zu empfehlen, seine Police nach dem Tarif für Neukunden berechnen zu lassen. Denn häufig sollten die weniger zahlen als treue Altkunden. Bei der Wahl eines neuen, günstigeren Tarifs beim selben Versicherer müssen aber auch die eventuell abweichenden Leistungen dieses Tarifs in Acht genommen werden.
     
  • Beim Nutzen der Rabatte sollte man regelmäßig auf Aktualität kontrollieren. Fährt man wirklich so viele Kilometer im Jahr, wie im Vertrag vereinbart wird? Wenn nicht, dann sollte die Kilometerleistung gegebenenfalls nach unten korrigiert werden. Hier lässt sich eventuell was sparen!
     
  • Mit dem Verzicht auf die Voll- Teilkaskoversicherung kann man am besten sparen. Häufig sind es auf einen Schlag 50 % der Summe und mehr. Nachteil: Schäden, die aus eigener Schuld sowie durch Vandalismus entstehen, werden dann nicht mehr übernommen.
     
  • Wer auf die Vollkaskoversicherung nicht gleich ganz verzichten will, hat die Möglichkeit, seinen Selbstbehalt (SB) zu erhöhen. Damit kann man sparen, und zur gleichen Zeit bleibt das Risiko auf den neu festgelegten SB-Betrag eingeschränkt. Weitere Informationen stellt der Online-Check mit unterschiedlich hohen Beträgen für den SB zur Verfügung.
     
  • Für einen Zweitwagen braucht man einen Beitragssatz von mehr als 100 %. Doch von vielen Versicherern wird mit der "besonderen Zweitwagenregelung" ein günstigerer Satz geboten. Voraussetzung: Die Police für den Erstwagen hat einen bestimmten Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) erreicht und der Zweitwagen wird nicht von jungen Leuten (etwa unter 23 Jahren) gefahren.
     
  • Fahranfänger haben die Möglichkeit, bei ihrem ersten eigenen Wagen häufig bemerkenswert Beitrag zu sparen, wenn der Wagen bei der Gesellschaft der Eltern versichert ist. Vorausgesetzt ist, dass die Police von Vater oder Mutter einen bestimmten SF-Rabatt aufweist.
     
  • Verzichtet ein Verwandte auf seine Police mit SF-Rabatt, können junge Leute diese übernehmen (vererben). Von den SF-Klassen einer Police können aber nur so viele Klassen übernommen werden, wie von dem (Policen)Erben an Jahren des Führerscheinbesitzes aufgewiesen werden kann.
     
  • Wenn der Sohn oder die Tochter im Rahmen des Führerscheins mit 17 am begleiteten Fahren teilnimmt, kann eventuell auch gespart werden. Dies wird von vielen Versicherern honoriert, der den Beitrag aufgrund des weiteren, jungen Passagiers nur moderat erhöht. Einige Versicherungen bieten dem jungen Führerscheinbesitzer für seinen ersten eigenen Wagen ebenfalls Rabatt.

 

Bei der Ermittlung der günstigeren Version bietet die Versicherung Hilfe, sie stellt auch Informationen über die dabei einzuhaltenden Termine zur Verfügung.
Wer außer seinen Autoversicherungen über weitere Policen verfügt (Rechtsschutz, Unfall), sollte auch deren Ausgaben einmal genau auf Sparpotenzial verifizieren.

Petra Röder - Fotolia.com

 


 

 
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