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Sichtbarkeitsgrundsatz bei verschneiten Verkehrsschilder  E-Mail

zugeschneite SchilderDer Winter bedeutet nicht nur wunderbare Landschaften, sondern auch verschneite Schilder. Wie sollte man sich verhalten, falls ein Verkehrszeichen zwar sichtbar, aber nicht lesbar ist, weil es mit Schnee bedeckt ist?

Ist ein Verkehrszeichen nicht mehr lesbar ist der so genannte "Sichtbarkeitsgrundsatz" gültig. Darunter versteht man, dass das Nichtbefolgen einer Vorschrift, die nicht sichtbar ist auch nicht bestraft werden kann. Manche Verkehrsschilder aber, beispielsweise das Stoppschild, sind schon an ihrer Form eindeutig. Ein dreieckiges Schild mit der Spitze nach unten bedeutet immer "Vorfahrt gewähren", auch falls es mit Schnee bedeckt ist.

Ausnahmen bilden nur die Geschwindigkeits- sowie Halte- und Parkverbotszeichen, diese sind an ihrer Form nicht erkennbar.

Aber ein nicht erkennbares Schild darf man natürlich nicht als "Aufhebungsschild" erklären. Bei Falsch parken zum Beispiel kann man trotz zugeschneiter Schilder zu einem Knöllchen kommen. Darum sollten man beim Parken an das Verkehrszeichen am Straßenrand herantreten und es sicherheitshalber abklopfen, um es lesen zu können. Hängt das Schild zu hoch, kann in diesem Fall ein "Anti-Knöllchen-Beweisfoto" helfen. Generell empfiehlt sich immer eine Billigkamera im Handschuhfach des Auto dabei zu haben.

 

Für die gewohnte Strecke ist gilt:
Ein Verkehrszeichen auf der Hausstrecke, die man regelmäßig fährt, wird als bekannt angenommen. Man muss es also auch dann beachten, falls es einmal nicht zu entziffern ist.

 

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