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Richtiges Verhalten im Winter!

Wenn der Wetterdienst wieder einmal winterliche Verhältnisse vorher sagt sollten einige Dinge beachtet werden, damit es nicht zu unnötigen Strafen kommt. Autofahrer die sich bei Schneefällen und winterlichen Temperaturen auf den Weg machen müssen, sollten sich und ihr Fahrzeug für diese Situation rüsten. Falls sich der ein oder andere nicht auf diese winterlichen Verhältnisse eingestellt hat, kann es in einem Schadensfall zu Kürzungen der Versicherungsleistungen kommen oder es können auch ohne Unfall Geldstrafen verhängt werden.

Vor antritt der Fahrt sollte das Fahrzeug von Eis und Schnee befreit werden, damit eine freie Sicht gewährleistet ist. Übrigen ist das Warmlaufen lassen des Motors z.B. beim Eis kratzen nicht erlaubt und wird mit 10 Euro Geldbuße bestraft. Damit die Sicht auch nicht während der Fahrt behindert wird, ist es notwendig den Spritzwassertank für die Scheibenwaschanlage zusätzlich mit Frostschutzmittel frostsicher zu befüllen. Andernfalls kann hier ein Bußgeld von 20 Euro erhoben werden. Wird der Verkehr behindert aufgrund der schlechten Sicht aus dem Fahrzeug , so ist ein Verwarnungsgeld in Höhe von 40 Euro zu zahlen plus zusätzliche einen Punkt in der Verkehrssündenkartei.

Sind die Straßen verschneit und glatt ist das fahren mit Sommerreifen gefährlich und außerdem nicht mehr erlaubt, denn das Fahrzeug ist nicht den Witterungsverhältnissen angepasst und kann hierbei auch mit einem Bußgeld von 20 Euro belegt werden. 40 Euro Strafgeld und einen Punkt in Flensburg wird erhoben, sobald man den Verkehr mit seinem Fahrzeug behindert.

Verkehrsschilder die auf Schneekettenpflicht hinweisen sind zu beachten, wird dies missachtet, kann ein Verwarnungsgeld von 20 Euro erhoben werden. Bei Allradangetriebenen Fahrzeugen müssen bei solch einer Pflicht mindesten beide Reifen einer Antriebsachse mit Schneeketten ausgestattet sein. Unser Tipp "Fahren mit Schneeketten".

Verkehrsschilder die mit Schnee bedeckt sind haben trotzdem ihre Gültigkeit, wenn diese an der Form erkennbar sind, wie z.B. ein Stop-Schild. Zu diesem Thema haben wir noch mehr Informationen in unserem Beitrag "Sichtbarkeitsgrundsatz bei verschneiten Verkehrsschilder".

Unser Fazit:
In den Wintermonaten empfiehlt es sich daher einen Eiskratzer, eine Abdeckfolie für die Windschutzscheibe bzw. Heckscheibe und einen kleinen Besen für das Abkehren des Schnees im Auto mit zu führen. Ein Türschloßenteiser sollte sich in der Jacke oder der Handtasche befinden. Nicht zu empfehlen ist hingegen bei einem eingefrorenem Schloss den Schlüssel mit einem Feuerzeug heiß zu machen, denn das kann die Elektronik im Schlüssel zerstören. Bei längeren Fahrten mit dem Auto sollte Essen und trinken sowie mehrere warme Decken nicht fehlen. (mk)

Imaginis - Fotolia.com

 


 
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