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Was gibt es beim Entsorgen des Alt-Fahrzeuges zu beachten:
Wenn man sein altes Auto aufgrund irreparable Schäden oder Mängel verschrotten muss, sollte man sich etwas Zeit nehmen um den richtigen Autoverwerter zu finden. Laut unseren Recherchen gibt es viele Kfz-Verwerter bei denen man nichts bezahlen muss, auch nicht für die Abholung. Also nicht gleich den erst besten aussuchen sondern gezielt Anfragen ob die Verschrottung meines Wagens etwas kostet. Man sollte sich auch unbedingt bei der gewählten Firma erkundigen ob es sich um einen anerkannten Verwertungsbetrieb handelt oder ob es eine entsprechende Anerkennung gibt! Seit dem 1.4.1998 dürfen auszumusternde Fahrzeuge nur noch von einem anerkannten Verwertungsbetrieb oder einer anerkannten Annahmestelle überlassen werden.
Vor der Verschrottung
Das Fahrzeug sollte geräumt (nicht mit Müll voll gestopft) sein, weil unter Umständen der Verwerter das Fahrzeug nicht annimmt oder für die Entsorgung des zusätzlichen Mülls bezahlt werden muss.
Des weiteren müssen Sie das Fahrzeug auf den zuständigen Ämtern abmelden. Der Fahrzeugbrief wird dem Autoverwerter ausgehändigt.
Verwertungsnachweis!
Der anerkannte Verwertungsbetrieb muss Ihnen den notwendigen Verwertungsnachweis ausstellen. Damit belegt man schließlich, dass man sein Auto ordnungsgemäß an eine Entsorgungsstelle abgegeben hat. Achten Sie auch darauf das alle wichtigen Daten Ihres Fahrzeuge und Ihrer Person, sowie auch die der Verwertungsfirma erfasst sind. Zusätzlich können sie auch den Kilometerstand notieren. Oft kommt es vor das ein Fahrzeug dann trotz Verwertungsauftrag repariert und wieder angemeldet werden. Das an sich ist nicht verboten, allerdings sollte doch mal etwas mit dem Fahrzeug passieren, wird man als Vorbesitzer darauf angesprochen. Mit einem korrekten Verwertungsnachweis bleiben alle eventuell entstehenden Kosten bei der Firma die Ihr Fahrzeug zur Verwertung angenommen hat.
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