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Kaufvertrag  E-Mail

KaufvertragKaufvertragsformular für den privaten Verkauf eines Gebrauchtwagens!

Wer ein gebrauchtes Fahrzeg kauft oder verkauft sollte das niemals ohne einen entsprechenden Kaufvertrag tun. Das nachfolgende Muster ist für den privaten Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges, das Formular können Sie unter Ausschluss einer Haftung verwenden. Zuvor jedoch noch einige Tipps und Hinweise für Verkäufer und Käufer!
 

Tipps und Hinweise für den Verkäufer

  • Als Verkäufer müssen Sie sich vor der Probefahrt eines möglichen Käufers den Führerschein zeigen lassen.
  • Lassen Sie sich den Kaufpreis in Bar geben, das ist der sicherste Weg, andere Zahlungsweisen bergen ein gewisses Risiko.
  • Händigen Sie den Fahrzeugbrief erst bei vollständiger Zahlung des Kaufpreises aus.
  • Eine Sachmängelhaftung wird in diesem Vertrag ausgeschlossen, dies gilt allerdings nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung, sowie arglister Täuschung. Siehe auch: Angabepflicht beim Kaufvertrag
  • Beim Verkauf eines angemeldeten Fahrzeuges fährt der Käufer auf Ihrer Haftpflichtversicherung, d.h. bei einem möglichen Unfall haftet Ihre Versicherung! Der Schadenfreiheitsrabatt wird allerdings bei einem Nachweis über den Verkauf des Fahrzeuges nicht berührt. Sie sollten deshalb neben den Datum auch die Uhrzeit der Übergabe notieren und die Mitteilung auch zeitnah an Ihre Versicherung senden!
    Um diese Problem zu Umgehen sollten Sie das Fahrzeug bei einem Verkauf vorher abmelden. Der Käufer hat die Möglichkeit sein Fahrzeug auch mit einen Kurzzeitkennzeichen das Fahrzeug zu holen.
  • Unter Dokumente finden Sie Mitteilung für die Versicherung bzw. Zulassungsstelle, diese sollten Sie ausfüllen und vom Käufer unterschreiben lassen. Senden Sie diese dann zeitnah an die jeweiligen Stellen, dadurch können eventuell auftretende Problem vermieden werden.
  • Den Kaufvertrag vom Käufer unterschreiben und aushändigen lassen.
     

Tipps und Hinweise für den Käufer

  • Als Käufer sollten Sie unbedingt eine Probefahrt unternehmen oder das Fahrzeug durch eine Werkstatt fachmännisch auf Mängel prüfen lassen, da beim Kauf von einer Privatperson eine Sachmängelhaftung ausgeschlossen wird. Lassen Sie auch eventuell durch die Werkstatt prüfen, ob ein als "Unfallfrei" angepriesenes Auto auch wirklich keinen Vorschaden hatte.
  • Vergleichen Sie alle Angaben in den Fahrzeugpapieren mit dem Ausweis des Verkäufer, sollte der Verkäufer nicht der Halter des Fahrzeuges sein, so lassen Sie sich eine entsprechende Vollmacht geben um mögliche Problem zu vermeiden.
  • Vertrag vom Verkäufer unterschreiben und aushändigen lassen.
  • Als Käufer sind Sie verpflichtet das Fahrzeug nach dem Kauf unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woch bei der Zulassungsstelle umzumelden.
    Zur Ummeldung benötigt der Käufer: Ausweis; Versicherungsdoppelkarte; Kfz-Brief; eventuell Kfz-Schein, bei angemeldeten Fahrzeug; TÜV- und ASU- Bescheinigung; Kaufvertrag vorsorglich mitnehmen; eventuell Stillegebestätigung
  • Als Käufer müssen Sie innerhalb eines Monats die Versicherung des Verkäufers kontaktieren um klarzustellen ob der bestehende Versicherungsvertrag beibehalten werden soll oder nicht.
  • siehe auch: Tipps zum Autokauf

 

Dokumente:

Kaufvertrag für einen privaten Gebrauchtwagen
Dokument zum benachrichtigen der Versicherung
Dokument zum benachrichtigen der Zulassungsstelle

 


 

 

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