|
Ein Auto auf Raten kaufen, birgt Risiken! Wer ein Auto auf Raten kauft, kalkuliert meist nicht ein das unvorhergesehen Umstände wie Arbeitslosigkeit, etc. eintreten können.
Tritt ein solcher Fall aber ein, kann er meist die vereinbarten Raten nicht mehr zahlen.
Oft bleibt dann nur der Verkauf des Fahrzeuges! Wenn der in Not Geratene dann jemanden findet, der sein Auto kaufen möchte und bereit ist, die Raten weiter zu zahlen, dann wäre es für ihn die beste Lösung, wenn er seine sämtlichen Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag abtreten könnte.
Vom Händler ist die Genehmigung erforderlich, § 415 BGB. Der Grund darin ist der, dass er sich Sie als Erstkäufer ausgesucht hat. Wenn er mit einer Zahlung des Kaufpreises auf Raten einverstanden war, hat er mit Sicherheit vorher Ihre finanzielle Situation überprüft und für gut befunden. Wenn Sie jetzt ohne seine Zustimmung einfach Ihren Part am Kaufvertrag auf jemanden Dritten übertragen könnten, Liefe der Händler Gefahr, sich - ohne dies verhindern zu können - einen illiquiden Vertragspartner einzuhandeln und dann seinem Geld nachlaufen zu müssen.
Dies ist natürlich klar, das dies nicht rechtens ist. Deshalb ist eine Genehmigung des Händlers unabdingbar, nur mit seiner Zustimmung können und dürfen sie ihre Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag auf einen Dritten übertragen.
Der Händler wird sich dann, vor seiner Zustimmung zuerst einmal anschauen ob der neue Vertragspartner zahlungsfähig ist und natürlich nur dann zustimmen, wenn dies seines Erachtens gesichert ist. Aber selbst dann muss er nicht zustimmen. Er ist in seiner Entscheidung in den Grenzen von Treu und Glauben frei.
|