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Zollfreigrenze bei Reisen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft |
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Von einem Urlaub werden gerne Alkohol und Tabak mitgebracht, da es in den meisten EU-Ländern billiger als in Deutschland ist. Hierbei ist zu bedenken, dass es nur eine bestimmte Menge gibt die Zollfrei ist. Um sich Ärger zu ersparen und nicht unnötige Zölle und Strafzölle bezahlen zu müssen, sollten diese auch eingehalten werden. Urlaubsreisende innerhalb der Europäischen Mitgliedsstaaten können Waren abgabefrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland einführen. Voraussetzung für diese Waren sind allerdings, das sie ...
- nicht aus einem der zoll- oder steuerrechtlichen Sondergebiete mitgebracht werden,
- weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind,
- keine Verbotenen und Beschränkungen der Ein- oder Durchfuhr unterliegen.
Reisende innerhalb der Europäischen Gemeinschaft bringen allerdings Waren in großen Mengen mit, dabei kann angezweifelt werden, dass die Verwendung rein privat ist. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft habe zur Abgrenzung des privaten und gewerblichen Warenverkehrs Richtmengen beschlossen.
Tabakwaren (mindesalter: 17 Jahre):
| Zigaretten |
800 Stück |
| Zigarillos |
400 Stück |
| Zigarren |
200 Stück |
| Rauchtabak |
1 KG |
Alkoholische Getränke (mindesalter: 17 Jahre):
| Spirituosen |
10 Liter |
| Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) |
10 Liter |
| Zwischenerzeugnisse (z.B. Likörwein, Wermut) |
20 Liter |
| Wein (davon höchstens 60 Liter Schauwein) |
90 Liter |
| Bier |
110 Liter |
Andere Waren:
Diese Mengen gelten nur für eine Privatperson, wenn diese die Waren selbst befördert. Werden zuviele Tabakwaren mitgebracht, werden diese verzollt, versteuert, eingezogen und vernichtet.
(mk)
Zollfreigrenze bei Reisen in Nicht-EG-Mitgliedsstaaten
Genauere Informationen zur Abgabefreien Einfuhr bietet der Zoll
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