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Zollfreie Einfuhr aus Nicht-EG-Mitgliedsstaaten |
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Für die Einreise nach Deutschland gelten einig Gesetze die zu beachten sind. Eine Einreise von einem Nicht-EG-Mitgliedsstaat kann auch über eine EG-Mitgliedsland erfolgen, dabei sollten aber die Bestimmung des jeweiligen Landes beachtet werden.
Voraussetzung für das einreisen mit zollfreier Ware:
- Der Reisende muss die Ware mit sich führen. Als Mitführen wird die Ware auch dann bezeichnet, wenn sie auf dem gleichen Beförderungsweg voraus oder nachgeschickt wird. Bei einem Versand mit der Post oder einem anderen Versanddienst, wird die Ware als nicht mitgeführt gewertet und es gelten dabei andere Bestimmungen.
- Die mitgebrachte Ware ist nur für den persönlichen Ver- und Gebrauch bestimmt und darf auch nur an Angehörige im eigenen Haushalt als Geschenk mitgebracht werden. Die Waren dürfen nicht für den Gewerblichen Zweck bestimmt sein.
Sind die oben genannten Punkte erfüllt so gelten folgende Mengen- und Wertgrenzen ohne Zollgebühr.
Tabakwaren (Mindesalter 17 Jahre):
| Zigaretten |
200 Stück |
| Zigarillos |
100 Stück |
| Zigarren |
50 Stück |
| Rauchtabak |
250 Gramm |
Alkohol:
| Spirituosen > 22 Volumenprozent |
1 Liter |
| alkoholische Getränke < 22 Volumenprozent |
2 Liter |
| nicht schäumender Wein |
4 Liter |
| Bier |
16 Liter |
Kraftstoffe:
Für jedes Fahrzeug im Fahrzeugtank befindlicher Kraftstoff plus zusätzliche 10 Liter in einem Benzinkanister
andere Waren:
Waren in einem Wert von bis zu insgesamt 300 Euro
Flugreisende und/oder Seereisende einen Wert von insgesamt 430 Euro
Mitreisende oder Reisende die unter 15 Jahre alt sind einen Wert der Ware von insgesamt 175 Euro
Zollfreigrenze innerhalb der Europäischen Gemeinschaft
weiter Informationen über Zollgebühren oder Zollfreigrenze kann auf der Internetseite des Zoll nachgelesen werden.
(mk)
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