Promille-Grenze in Deutschland inkl. Strafmaß
siehe auch: Promillegrenzen in Europa
Relative Fahruntüchtigkeit
0,0 Promille-Grenze
Ein absolutes Alkoholverbot gilt für Fahrzeugführer die ein gewerbliches Fahrzeug bewegen, sowie für Fahrer & Beifahrer mit einem Personenbeförderungsschein (Bus, Taxi)
Für Fahranfänger in der Probezeit, sowie Personen die das 21. Lebensjahr nicht vollendet haben gilt seit dem 1. August 2007: ein absolutes Alkoholverbot! Wer hier mit Alkohol erwischt wird hat nicht nur mit einer Geldstrafe von 250 Euro zu rechnen, sondern erhält auch 2 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg, das wiederum führt zur Anordnung das an einem Aufbauseminar (etwa 300 Euro) teilgenommen werden muss. Die Probezeit verlängert sich automatisch auf zwei Jahre.
0,3 Promille-Grenze
Die 0,3 Promille können bei einer Flasche/Glas Bier (0,3-0,5 l) erreicht werden. Unter bestimmten Anzeichen wie z.B. schlingerndes Fahren, etc. oder gar eine Beteiligung an einem Verkehrsunfall können selbst bei 0,3 Promille ein Fahrverbot von mind.6 Monaten ausgesprochen. Zusätzlich wird natürlich ein Bußgeld erhoben und 7 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen! Darüber hinaus kann auch der Führerschein entzogen oder eine Haftstrafe angeordnet werden.
0,5 Promille-Grenze
Wird man mit 0,25 mg/l in der Atemluft oder mit einer Blutalkoholkonzentration ab 0,5 Promille ohne Auffälligkeiten im Fahrverhalten erwischt wird eine Geldbuße von 500 Euro fällig. Des weiteren erhält man 4 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot! Im Wiederholungsfall werden mind. 1000 Euro fällig, zudem muss eine Überprüfung der Fahreignung im Rahmen einer MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) absolviert werden, was mit weiteren Kosten verbunden ist. Kommt es beim Verstoß auch noch zu einem Unfall, so muss mit weiteren Konsequenzen gerechnet werden.
Absolute Fahruntüchtigkeit
1,1 Promille-Grenze
Die Absolute Fahruntüchtigkeit beginnt laut deutscher Rechtsprechung ab den Wert von 1,1 Promille. Wird man mit diesem Wert erwischt ist es unrelevant ob Fahrfehler begangen oder gar ein Unfall verursacht wurde. Das Risiko einen Unfall zu verursachen erhöht sich bei diesem Wert um mehr als das 10-fache! Es drohen deshalb außer dem Bußgeld, 7 Punkte in Flensburg und ein Führerscheinentzug von mind. 9 Monate auch eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr! Bei wiederholten Verstoß muss zusätzlich eine MPU absolviert werden!
1,6 Promille-Grenze
Strafmaß wie bei 1,1 Promille nur das vor der Neuerteilung des Führerscheins zusätzlich eine MPU ( Medizinisch-Psychologische Untersuchung) absolviert werden muss, da von einem chronischem Alkoholmissbrauch ausgegangen wird.
Allgemeiner Hinweis:
Bei Wiederholungstätern ab 0,5 Promille muss eine MPU absolviert werden!
Siehe auch:
MPU - Medizinisch Psychologische Untersuchung
Promillegrenzen in Europa
Wirkungsweise von Alkohol im Straßenverkehr
Fahruntüchtigkeit durch Alkohol
Blutalkoholkonzentration bei verschiedenen Mengen von Alkohol
Aufnahme und Abbau von Alkohol
Wie bekomme ich meinen Führerschein wieder?
weitere hiflreiche Seiten rund um das Thema Alkohol findet sich im Verzeichnis
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